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Geschäftsbedingungen

1. Die Stadtmetzgerei Fries Kundenkarte wird von der Firma Stadtmetzgerei Adolf Fries e.K.,
Hauptstrasse 21, 63619 Bad Orb, herausgegeben.

2. Die Kundenkarte ist beitragsfrei.

3. Die Stadtmetzgerei Fries Kundenkarte bleibt Eigentum der Stadtmetzgerei Fries.

4. Die Kundenkarte ist ohne Zahlfunktion und kann nur in Verbindung
mit einer Barzahlung (Bei Onlineshop mit Überweisung, Nachnahme oder Kreditkarte) eingesetzt werden.

5. Die Kundenkarte kann von dem/der Inhaber/in in allen Geschäften der Stadtmetzgerei Fries
eingesetzt werden. Treuepunkte können in jeder unserer Verkaufsstellen gesammelt werden, jedoch
aus technischen Gründen nur dort eingelöst werden, wo Sie auf Ihrem Kartenantrag festlegen.
Die Karte berechtigt nicht zu Bar-Auszahlungen an der Kasse.

6. Fries-Payback-Treuepunkte pro Einkauf
- Pro Einkauf wird 1 Punkt gutgeschrieben (keine Umsatzobergrenze)
- Gewährung von 2 % Rabatt nach 7 Einkäufen aus der Gesamtsumme dieser Einkäufe.
- Nach Erreichen von 7 Punkten (= 7 Einkäufe) wird ein Geldgutschein ausgedruckt.
- Der Gutschein kann sofort oder beim nächsten Einkauf als Rabatt eingelöst werden.
- Die Aufrechnung beginnt erneut.
- Lieferungen mit zuvor festgelegten Preisen, Großhandelskunden mit Sonderpreisen,
sowie der Einkauf bei Sonderveranstaltungen (z.Bsp. Weihnachtsmarkt, Ostermarkt etc.)
sind vom Kundenkartensystem ausgeschlossen.

7. Auf Verlangen des Kunden erstattet die Stadtmetzgerei Fries diesen Betrag durch Überweisung
auf die Bankverbindung des Kunden, die schriftlich mitzuteilen ist.
Rabattansprüche kann die Stadtmetzgerei Fries mit Forderungen gegenüber dem Kunden
verrechnen. Die Stadtmetzgerei Fries behält sich das Recht vor, das Rabattgefüge
jederzeit zu verändern.

8. Der/die Karteninhaber/in hat die Möglichkeit eine oder mehrere beitragsfreie Karten
zu Gunsten seines Rabattkontos zu beantragen.

9. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung des/ der Karteninhabers/in wird erst
mit Rückgaben der Karte/n wirksam.

10. Änderung der Anschrift hat der/die Karteninhaber/in unverzüglich der Stadtmetzgerei Fries
schriftlich mitzuteilen.

11. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies
unverzüglich telefonisch der Stadtmetzgerei Fries über die Telefonnummer 06052 2355
anzuzeigen.

12. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Vertragsbedingungen können wie folgt
wirksam werden: Sie werden schriftlich, unter deutlichem Hinweis auf die Änderungen, in den
Verkaufstellen bekannt gegeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertragsbedingungen in
der Neufassung oder der geänderten Fassung wirksam sind, wenn der Kunde nicht binnen
1 Monat nach Kenntnisnahme widerspricht. Erfolgt innerhalb 1 Monat kein Widerspruch und wird
die Kundenkarte nach Ablauf 1 Monats erneut in Anspruch genommen, erklärt der Kunde
sein Einverständnis mit der Änderung. Widerspricht der Kunde, muss er mit der Kündigung
gem. Ziffer 9 rechnen.

13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm Informationen zugesandt werden und
seine Daten innerhalb der Stadtmetzgerei Fries zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages
gespeichert und verarbeitet werden.

14. Die Stadtmetzgerei Fries versichert, daß alle Angaben gemäß dem Datenschutzgesetz
streng vertraulich behandelt werden.

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e-mail:   Stadtmetzgerei_Fries@t-online.de
Copyright © 1999-2004 Stadtmetzgerei Fries
USt-IdNr.: DE203361707
Stand: 07. Februar 2004           Faxmail  mail@wurstfrisch.de