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06052 2355
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Geschäftsbedingungen
1. Die Stadtmetzgerei Fries Kundenkarte wird von der Firma Stadtmetzgerei Adolf
Fries e.K.,
Hauptstrasse 21, 63619 Bad Orb, herausgegeben.
2. Die Kundenkarte ist beitragsfrei.
3. Die Stadtmetzgerei Fries Kundenkarte bleibt Eigentum der Stadtmetzgerei
Fries.
4. Die Kundenkarte ist ohne Zahlfunktion und kann nur in Verbindung
mit einer Barzahlung (Bei Onlineshop mit Überweisung, Nachnahme
oder Kreditkarte) eingesetzt werden.
5. Die Kundenkarte kann von dem/der Inhaber/in in allen Geschäften der
Stadtmetzgerei Fries
eingesetzt werden. Treuepunkte können in jeder unserer Verkaufsstellen gesammelt
werden, jedoch
aus technischen Gründen nur dort eingelöst werden, wo Sie auf Ihrem Kartenantrag
festlegen.
Die Karte berechtigt nicht zu Bar-Auszahlungen an der Kasse.
6. Fries-Payback-Treuepunkte pro Einkauf
- Pro Einkauf wird 1 Punkt gutgeschrieben (keine Umsatzobergrenze)
- Gewährung von 2 % Rabatt nach 7 Einkäufen aus der Gesamtsumme dieser Einkäufe.
- Nach Erreichen von 7 Punkten (= 7 Einkäufe) wird ein Geldgutschein
ausgedruckt.
- Der Gutschein kann sofort oder beim nächsten Einkauf als Rabatt eingelöst
werden.
- Die Aufrechnung beginnt erneut.
- Lieferungen mit zuvor festgelegten Preisen, Großhandelskunden mit
Sonderpreisen,
sowie der Einkauf bei Sonderveranstaltungen (z.Bsp. Weihnachtsmarkt, Ostermarkt
etc.)
sind vom Kundenkartensystem ausgeschlossen.
7. Auf Verlangen des Kunden erstattet die Stadtmetzgerei Fries diesen Betrag
durch Überweisung
auf die Bankverbindung des Kunden, die schriftlich mitzuteilen ist.
Rabattansprüche kann die Stadtmetzgerei Fries mit Forderungen gegenüber dem
Kunden
verrechnen. Die Stadtmetzgerei Fries behält sich das Recht vor, das Rabattgefüge
jederzeit zu verändern.
8. Der/die Karteninhaber/in hat die Möglichkeit eine oder mehrere beitragsfreie
Karten
zu Gunsten seines Rabattkontos zu beantragen.
9. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer
Frist von
einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung des/ der Karteninhabers/in wird erst
mit Rückgaben der Karte/n wirksam.
10. Änderung der Anschrift hat der/die Karteninhaber/in unverzüglich der
Stadtmetzgerei Fries
schriftlich mitzuteilen.
11. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden,
so ist dies
unverzüglich telefonisch der Stadtmetzgerei Fries über die Telefonnummer 06052
2355
anzuzeigen.
12. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Vertragsbedingungen können wie
folgt
wirksam werden: Sie werden schriftlich, unter deutlichem Hinweis auf die
Änderungen, in den
Verkaufstellen bekannt gegeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertragsbedingungen in
der Neufassung oder der geänderten Fassung wirksam sind, wenn der Kunde nicht
binnen
1 Monat nach Kenntnisnahme widerspricht. Erfolgt innerhalb 1 Monat kein
Widerspruch und wird
die Kundenkarte nach Ablauf 1 Monats erneut in Anspruch genommen, erklärt der
Kunde
sein Einverständnis mit der Änderung. Widerspricht der Kunde, muss er mit der
Kündigung
gem. Ziffer 9 rechnen.
13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm Informationen zugesandt werden
und
seine Daten innerhalb der Stadtmetzgerei Fries zum Zwecke der Abwicklung des
Vertrages
gespeichert und verarbeitet werden.
14. Die Stadtmetzgerei Fries versichert, daß alle Angaben gemäß dem
Datenschutzgesetz
streng vertraulich behandelt werden.

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